AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltung
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden. Unsere AGB gelten ausschließlich. AGB des Kunden gelten nur, wenn dies ausdrücklich von uns bestätigt wurde.
1.2 Diese AGB gelten insbesondere für die Buchung von Events, Veranstaltungen, Touren und Kursen (Dienstleistungen) sowie für die Miete von Ausrüstung (Leihausrüstung).
1.3 Es gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

2. Vertragsschluss und -inhalt
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch für Angaben auf Flyern oder Webseiten.
2.2 Die Buchung einer unserer Dienstleistungen oder einer Leihausrüstung kann persönlich, schriftlich, per Mail oder telefonisch erfolgen. Jede Buchung gilt als verbindliches Vertragsangebot.
2.3 Ihre Buchung werden wir innerhalb von 7 Tagen bestätigen oder ablehnen (z.B. wenn ein Kurs bereits ausgebucht ist oder aus anderen Gründen nicht stattfinden kann). Jede Bestätigung steht unter dem Vorbehalt des Erreichens der Mindestteilnehmerzahl (s. Ziffer 4.). Bei Buchung einer Leihausrüstung kommt ein Vertrag auch schon durch Aushändigung zustande.
2.4 Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen ( z.B. Flyer, Webseite, Angebot ) sowie aus den Angaben in der Bestätigung. Vor Vertragsabschluss können wir jederzeit Änderungen der Leistungsbeschreibung vornehmen.

2.5 Die Kunden und Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr teil
2.6 Programmänderungen sind möglich, wenn einzelne Programmpunkte durch gleichwertige oder höherwertige Programmpunkte ersetzt werden. Soweit dieses Angebot keine abweichenden Regelungen enthält, gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen der blackforestaction.de
2.7 Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden ist der schriftlich oder in Textform geschlossene Vertrag einschließlich dieser AGB. Dieser gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Mündliche Zusagen unsererseits vor Abschluss dieses Vertrages sind rechtlich unverbindlich und mündliche Abreden der Vertragsparteien werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten.

3. Zahlungen, Hinterlegungspflicht
3.1 Alle Preise verstehen sich in Euro inklusive Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer.
3.2 Bei Bestellung wird eine Anzahlung von 20% des Gesamtbetrages sofort fällig. Der restliche Rechnungsbetrag ist 30 Tage vor der Durchführung netto fällig. Es gelten unsere allgemeinen Stornierungsbedingungen.

3.3 Leistet der Kunde eine Zahlung trotz Fälligkeit nicht oder nicht vollständig, können wir vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen.
3.4 Bei Aushändigung von Leihausrüstungen hat der Kunde zur Sicherung der Ausrüstung einen persönlichen Gegenstand zu hinterlegen, z.B. seinen Personalausweis, Reisepass oder Führerschein.
3.5 Die Aufrechnung mit einer Forderung ist ausgeschlossen, sofern es sich dabei nicht um eine unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderung handelt. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

4. Mindestteilnehmerzahl, Gruppengröße, Nichtinanspruchnahme von Leistungen
4.1 Ein Vertrag über eine unserer Dienstleistungen kommt erst zustande, wenn die Mindestteilnehmerzahl erreicht ist.
4.2 Bei Buchung einer Dienstleistung durch eine Gruppe ist der vereinbarte Preis auch dann zu zahlen, wenn weniger Gruppenmitglieder als bei Vertragsschluss vorgesehen die Dienstleistung in Anspruch nehmen. Dasselbe gilt, wenn die Dienstleistung nicht oder nur teilweise in Anspruch genommen wird, z.B. bei Abbruch. Wir müssen uns jedoch in jedem Falle dasjenige anrechnen lassen, was wir an Aufwendungen ersparen sowie durch anderweitige Verwendung unserer Dienstleistung erwerben können.

5. Gutscheine
5.1 Gutscheine für eine Dienstleistung sind mindestens drei Jahre lang gültig.
5.2 Eine Barauszahlung von Gutscheinen ist nicht möglich.

6. Leihausrüstung
Der Kunde verpflichtet sich, die von uns zur Verfügung gestellte Leihausrüstung pfleglich zu behandeln. Der Kunde haftet für Schäden durch Sachbeschädigung, Diebstahl, Verlust und verspäteter Rückgabe nach Ablauf der Mietzeit.

7. Rücktritt durch den Kunden, Stornokosten
7.1 Der Kunde kann vor Zugang unserer Buchungsbestätigung jederzeit kostenfrei seine Buchung schriftlich oder in Textform rückgängig machen.
7.2 Nach Vertragsschluss kann der Kunde bis zum Beginn der Dienstleistung vom Vertrag zurücktreten, ist jedoch zur Entschädigung verpflichtet. Die Höhe der Entschädigung wird nach unserer Wahl konkret oder wie folgt pauschal bestimmt:
bis zum 30. Tag vor Beginn der gebuchten Leistung 15 % des Gesamtpreises
bis zum 21. Tag vor Beginn der gebuchten Leistung 30 % des Gesamtpreises
bis zum 14. Tag vor Beginn der gebuchten Leistung 40 % des Gesamtpreises
bis zum 7. Tag vor Beginn der gebuchten Leistung 50 % des Gesamtpreises
bis zum 3. Tag vor Beginn der gebuchten Leistung 75 % des Gesamtpreises
bis 24 Stunden vor Beginn der gebuchten Leistung 90 % des Gesamtpreises.

Wir müssen uns jedoch dasjenige anrechnen lassen, was wir aufgrund des Rücktritts an Aufwendungen ersparen sowie durch anderweitige Verwendung unserer Dienstleistung erwerben können. Dem Kunden bleibt schließlich der Nachweis gestattet, dass uns überhaupt keine oder nur wesentlich geringere Kosten als die vorstehenden Pauschalen entstanden sind.

8. Höhere Gewalt, Abbruch der Dienstleistung
8.1 Wenn die planmäßige Durchführung der Dienstleistung durch höhere Gewalt wesentlich erschwert wird, dürfen wir den Vertrag kündigen. Bereits geleistete Zahlungen werden wir umgehend erstatten, jedoch eine angemessene Entschädigung für die erbrachten Leistungen einbehalten.
Ungünstige Wetterverhältnisse sind kein Fall der höheren Gewalt, es sei denn, dass dadurch die persönliche Sicherheit der Teilnehmer gefährdet wird. Im übrigen werden unsere Dienstleistungen bei jedem Wetter durchgeführt.
8.2 Unsere Mitarbeiter, Guides und Seminarleiter sind berechtigt, Dienstleistungen abzubrechen, wenn der Vertragspartner oder eine zur Gruppe gehörende Person die Durchführung des Vertrages trotz mündlicher Abmahnung nachhaltig stört oder sich grob vertragswidrig verhält. Dies kann z. B. der Fall sein, wenn Teilnehmer gegen Anweisungen und/oder Hinweise oder Verhaltensregeln der Guides/Seminarleiter verstoßen. In diesem Falle sind wir berechtigt, den Gesamtpreis für die Dienstleistung abzüglich etwaig ersparter Aufwendungen einzubehalten.

9.Besondere Hinweise zu Witterungsverhältnissen.
9.1. blackforestaction.de kann keine Einstandspflicht, bzw. kein Risiko bezüglich der Witterungsverhältnisse übernehmen. Alle Reisen und Angebote werden von blackforestaction.de daher grundsätzlich bei jedem Wetter erbracht, bzw. durchgeführt, insbesondere auch bei Regen oder jahreszeitlich ungewöhnlich hohen oder niedrigen Temperaturen.
9.2. Alle Witterungsverhältnisse, insbesondere Schönwetter und/oder Trockenheit, bzw. Ausbleiben von Regen sind daher soweit nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde  weder Vertragsbedingung  noch Vertragsgrundlage.
9.3. Witterungsverhältnisse gleich welcher Art, insbesondere  Regen, rechtfertigen daher weder eine kostenlose Kündigung, noch einen kostenlosen Rücktritt, noch einen sonstigen kostenlosen Anspruch auf Auflösung des Vertragsverhältnisses, noch auf eine Terminverschiebung, noch auf Änderung oder Verkürzung von Teilnehmerzahlen oder Leistungen. Hiervon unberührt bleibt das gesetzliche Kündigungsrecht für den Kunden undblackforestaction.de entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen über die Kündigung bei höherer Gewalt gemäß § 651j BGB.
9.4. Für die Auswirkung von Witterungsverhältnissen sind ausschließlich die Verhältnisse am Leistungsort maßgeblich.

10. Besondere Pflichten und Haftung des Teilnehmers und des Gruppenverantwortlichen
10.1. Der Teilnehmer ist zur sorgfältigen Beachtung aller ihm in schriftlicher und/oder mündlicher Form vor und während des Events bzw. des Kurses erteilten Hinweise verpflichtet. Auf die Möglichkeit einer Kündigung durch für den Fall der Zuwiderhandlung gemäß Ziffer 8. dieser Bedingungen wird ausdrücklich hingewiesen.
10.2. Den Teilnehmern, auch sofern sie schwimmen können, wird bei Kanutouren und Floßbauaktionen das Tragen von Schwimmwesten dringend empfohlen. Für Kinder unter 8 Jahren ist das Tragen einer Schwimmweste nach EN-Norm 100 (Schwimmweste mit Kragen) Pflicht.
10.3. Es besteht vor und während des Events  bzw. des Kurses Alkoholverbot entsprechend den Bestimmungen des Straßenverkehrsrechts.
10.4. Der Teilnehmer ist verpflichtet die Ausrüstungsgegenstände sorgfältig und pfleglich zu behandeln.
10.5. Bei Events mit Fahrradtouren besteht Helmpflicht.
10.6. Der Teilnehmer hat sich so zu verhalten, dass jederzeit jede Gefährdung oder Beeinträchtigung anderer Teilnehmer sowie jedweder sonstiger Dritter ausgeschlossen ist.
10.7. Bei Kanutouren ist es grundsätzlich verboten, andere Kanus während der Fahrt anzuhalten, zu rammen, abzudrängen, zum Schaukeln oder Kentern zu bringen oder das Kanu und/oder seine Insassen in sonstiger Weise in der Fahrt zu behindern.
10.8. Der Teilnehmer hat im Bereich der Kanutouren alle behördlichen Anordnungen oder Auflagen, insbesondere auch Warn- und Hinweisschilder zu beachten.
Anordnungen zur Umgehung von Hindernissen, Stromschnellen, Wehren o.ä. sind exakt zu befolgen.
10.9. Das Befahren  bzw. Hinunterfahren von Wehren ist grundsätzlich nicht nur bei Kanutouren sondern  auch allgemein  streng verboten.
10.10. Bei Kanutouren birgt die Mitnahme von Babys und Kleinkindern sowie von Tieren, insbesondere von Hunden erhebliche Gefahren, insbesondere auch für das Kentern. Der Teilnehmer trägt die alleinige und ausschließliche Verantwortung für jedwede Folgen, die sich aus einer solchen Mitnahme ergeben.
10.11. Die generelle Möglichkeit des Kenterns muss im Bereich der Kanutouren vom Teilnehmer für alle Belange seiner persönlichen Sicherheit, Kleidung und Ausrüstung und der seiner Mitteilnehmer berücksichtigt werden.
10.12. Der Teilnehmer haftet bei allen Events von blackforestaction.de dieser gegenüber für den Verlust von Ausrüstungsgegenständen, soweit dieser nicht ursächlich durch ein Verschulden von blackforestaction.de oder deren Erfüllungsgehilfen verursacht wurde.
10.13. Der Teilnehmer haftet für von ihm zu vertretende Beschädigungen an Kanus und sonstigen Ausrüstungsgegenständen, soweit diese nicht ursächlich durch ein Verschulden von blackforestaction.de oder deren Erfüllungsgehilfen verursacht wurden.
10.14. Der Teilnehmer haftet auch für schuldhaft verursachte Schäden, die nicht Schäden an Ausrüstungsgegenständen sind, insbesondere solche, die sich aus der Nichtbeachtung der besonderen Pflichten nach diesen Bedingungen, sachlich objektiv begründeter Anweisungen und Verbote von Trainern und Guides derblackforestaction.de ,dem Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen, Gebote oder Verbote an der Strecke oder sonstigen Pflichtverletzungen ergeben. Die Haftung umfasst auch die Übernahme der Kosten von Rettungs- und Bergungsmaßnahmen und die Freistellung von Ansprüchen Dritter (Rettungsstellen, Behörden, anderer Teilnehmer). Die Haftung tritt nicht oder nur anteilig ein, soweit der Schaden durch ein Verschulden von blackforestaction.de  oder deren Erfüllungsgehilfen verursacht oder mit verursacht wurde.

11. Haftung
11.1 Unsere Haftung auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
11.2 Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht für unsere Haftung wegen vorsätzlichen Verhaltens oder grober Fahrlässigkeit, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
11.3 Wir haften insbesondere nicht, wenn Teilnehmer nicht die Anweisungen der Guides/Seminarleiter befolgen oder Kleidung, Elektrogeräte oder sonstige Gegenstände der Teilnehmer ohne unser Verschulden beschädigt werden oder verlorengehen. Die Anfahrt zum Ort der Dienstleistung erfolgt auf eigene Gefahr des Teilnehmers.
11.4 Für Mängel der Dienstleistung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
11.5 Soweit § 651 h BGB anwendbar ist, ist unsere Haftung auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.
11.6 Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen, insbesondere unserer Guides und Seminarleiter.

12. Umbuchungen/ Ersatzteilnehmer/Wartezeiten
12.1 Werden auf Wunsch des Kunden nach Vertragsschluss Umbuchungen vorgenommen, werden neben dem etwaigen geänderten Preis zusätzlich die tatsächlich angefallenen Bearbeitungskosten, mindestens in Höhe von EUR 25,00 berechnet. Der Kunde ist berechtigt geringere Bearbeitungskosten nachzuweisen.
12.2 Kundenseitig verursachte Wartezeiten der blackforestaction-Mitarbeiter vor Ort werden mit bis zu 90 Euro zzgl Mwst pro Mitarbeiter und Stunde in Rechnung gestellt.
12.3 Der Kunde kann vor der Veranstaltung verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Recht und Pflichten aus dem Vertrag eintritt. Es besteht dann eine gesamtschuldnerische Haftung. Dem Wechsel der Person kann widersprochen werden, wenn der Dritte den Erfordernissen der Veranstaltung nicht genügt, gesetzliche oder behördliche Anforderungen entgegenstehen.

13. Schlussbestimmungen
13.1 Für diese AGB und alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller internationalen und supranationalen (Vertrags-) Rechtsordnungen.
13.2 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder dieser AGB unwirksam sein, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung. Für den Fall einer regelungsbedürftigen Lücke soll eine Regelung gefunden werden, die dem übereinstimmenden Willen von dem Kunden und uns am ehesten entspricht.
13.3 Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz in Bühl.

Hinweis zum Datenschutz
Der Kunde nimmt davon Kenntnis, dass wir Daten aus dem Vertragsverhältnis nach § 28 Bundesdatenschutzgesetz zum Zwecke der Datenverarbeitung speichern und uns das Recht vorbehalten, die Daten, soweit für die Vertragserfüllung erforderlich, Dritten zu übermitteln.

Stand: 01.05.2020

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